1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) der Staubfrei Gebäudereinigung e.U., Ampfererweg 9, 8041 Graz (im Folgenden “Auftragnehmer”) gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Kunden.
1.2. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
2. Angebote / Kostenvoranschläge
2.1. Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
2.2. Der angegebene Preis umfasst alle Reinigungsarbeiten und zugehörigen Dienstleistungen, ausgenommen etwaiger unvorhergesehener Probleme. Verborgene Mängel oder notwendige Zusatzarbeiten werden nach Rücksprache mit dem Kunden ausgeführt.
2.3. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder in anderen Vertragsunterlagen aufgeführt sind, werden nicht geschuldet.
3. Leistungsfristen und Termine
3.1. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist.
3.2. Fristen können sich bei höherer Gewalt, Streik oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen. Dies berührt nicht das Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verzögerung eine Vertragsbindung unzumutbar macht.
3.3. Verzögert sich der Leistungsbeginn oder die Ausführung aus Gründen, die nicht dem Auftragnehmer zuzuschreiben sind, werden die Fristen entsprechend verlängert. Gleiches gilt für Änderungen oder Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Für vom Kunden angeordnete zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, besteht Anspruch auf angemessene Vergütung.
4.2. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
4.3. Ein Drittel des Entgelts ist bei Vertragsabschluss, ein weiteres Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest bei Fertigstellung fällig.
4.4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen und werden der Rechnung zugerechnet.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Alle gelieferten und installierten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Falls das Eigentum des Auftragnehmers durch Verarbeitung erlöschen würde, entsteht Miteigentum an der neuen Sache.
5.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzufordern.
6. Geistiges Eigentum
6.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und andere vom Auftragnehmer bereitgestellte Unterlagen bleiben sein geistiges Eigentum.
6.2. Die Nutzung dieser Unterlagen außerhalb des bestimmungsgemäßen Zwecks, insbesondere die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
7. Sauberkeit & Staubschutz
7.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass trotz aller Schutzmaßnahmen wie Vliesplatten, Staubschutztüren und -wände sowie eines Luftabsauggeräts, es zu leichten Verschmutzungen oder Staubentwicklung während der Reinigungs- und Wartungsarbeiten kommen kann.
8. Sonderbedingungen
8.1. Produktionsbedingt können bei Reinigungsmitteln und -geräten leichte Abweichungen in Farbe und Struktur auftreten. Diese gelten nicht als Mangel und berechtigen nicht zu Reklamationen.